Einführung in die Finanzstatistik der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen

 

1. Was beschreibt die Finanzstatistik der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen?

Die Finanzstatistik der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen basiert auf dem Inventar und bildet die Sozialhilfe und weiteren bedarfsabhängigen Sozialleistungen in finanzieller Hinsicht ab. Sie weist die Nettoausgaben für direkte, personenbezogene Geldleistungen aus.

Die Daten werden auf Kantonsebene erfasst und ausgewiesen. Neben den Gesamtausgaben (Total) für eine bestimmte Leistung sind die einzelnen Finanzierungsanteile von Bund, Kanton und Gemeinden verfügbar.

Bedarfsabhängige Sozialleistungen: Basis der Finanzstatistik ist das Inventar der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen, welches die Leistungen definiert. Detaillierte Angaben zur Auswahl der Leistungen und zum Leistungskatalog finden Sie im Inventar Sozialhilfe der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

Erhebungsperiode: Die Erhebungsperiode ist identisch mit dem Kalenderjahr.

Nettoausgaben: Ausgewiesen werden die Nettoausgaben. Nettoausgaben sind die Bruttoausgaben abzüglich der Rückvergütungen. Die Finanzstatistik erhebt Nettogeldströme: Bruttoausgaben aus der Kasse für eine Leistung für die Erhebungsperiode (z.B. 2022) abzüglich sämtlicher Rückvergütungen für die Leistung, welche in der Erhebungsperiode (z.B. 2020) in die Kasse zurückfliessen.

Bruttoausgaben sind die tatsächlich ausbezahlten Leistungen.

Rückvergütungen (Rückzahlungen, Querzahlungen) stammen z.B. von rückwirkend zugesprochenen Sozialversicherungsleistungen, vorgelagerten bedarfsabhängigen Leistungen, anderen zahlungspflichtigen Kantonen oder Verwandten. Zwischen der zugrundeliegenden Bruttozahlung und der Rückvergütung können oft mehrere Jahre liegen. In der Finanzstatistik werden die Rückvergütungen im Jahr ihrer Zahlung verbucht (z.B. 2022), unabhängig vom Jahr der ursprünglichen Bruttoleistung (z.B. 2020).

Direkte Leistungen: Ausgewiesen sind nur die direkten, personenbezogenen Leistungen, d.h. es werden keine Durchführungskosten wie Personal-, Sach-, Infrastrukturkosten erhoben.

Abschreibungen (z.B. bei Schulden) sind für die Finanzstatistik keine bedarfsabhängigen Sozialleistungen, ausser sie beruhen auf einer Bedarfsrechnung sowie einem daraus folgenden Entscheid, wie es z.B. bei der Alimentenbevorschussung der Fall ist.

Teuerung: Wenn nicht anders vermerkt, werden nicht teuerungsbereinigte Nominalwerte ausgewiesen.

Sozialhilfeleistungen, welche im Rahmen der vom Bund gesteuerten Migrationspolitik ausgerichtet werden, gehören nicht zu den armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

2. Wie wird die Finanzstatistik erhoben?

Die Daten werden jährlich oder alle zwei Jahre aktualisiert. Die jährlichen Erhebungszyklen bestehen aus folgenden vier Schritten:

  1. Vorbereitung: Das BFS sammelt und erfasst die verfügbaren Informationen aus bestehenden Quellen des Bundes.
  2. Datenerhebung: Das BFS lädt die verantwortlichen Stellen der Kantone ein, die aktuellsten verfügbaren Daten auf dem Internet zu erfassen oder die bereits vom BFS erfassten Bundesdaten zu kontrollieren und zu ergänzen. Dabei wird gleichzeitig die Liste der verantwortlichen Auskunftsstellen und Kontaktpersonen der Kantone für bestimmte Leistungen bereinigt.
  3. Datenbereinigung: Das BFS plausibilisiert und kontrolliert die erfassten Daten und nimmt bei Bedarf Rücksprache mit den Auskunftsstellen auf.
  4. Publikation der Daten: Die Daten werden im Internet publiziert.

3. Was ist bei der Interpretation zu beachten?

Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen beruhen weitgehend auf kantonalen Gesetzen. Dies hat zur Ausbildung von 26 sehr unterschiedlichen kantonalen Systemen der Sozialen Sicherheit geführt. Die Palette der angebotenen Leistungen variiert stark zwischen den Kantonen, ebenso die Ausgestaltung der Leistungen (Kriterien zum Erhalt der Leistung, max. Höhe und Dauer des Leistungsbezuges usw.) und die Organisation im Kanton (Zuständigkeiten, Finanzierung, Substitution von direkten, personenbezogenen Leistungen durch Objekthilfen, Buchhaltungspraktiken usw.). Bei der Interpretation von kantonalen Vergleichen sind die unterschiedlichen kantonalen Systeme der Sozialen Sicherheit mitzuberücksichtigen. Die Vergleichbarkeit kann durch zusätzliche Informationen verbessert werden.

Auskunft über die kantonale Ausgestaltung eines Teils der Leistungen gibt das Inventar der Sozialhilfe der armutsbekämpfenden bedarfsabhängigen Sozialleistungen.

4. Links zum Thema

Portal Statistik Schweiz – Ausgaben für bedarfsabhängige Sozialleistungen (Tabellen, Karten, Publikationen, Medienmitteilungen zur Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn)

Portal Statistik Schweiz – Inventar der bedarfsabhängigen Sozialleistungen

Portal Statistik Schweiz – Empfänger/innen Sozialhilfe im weiteren Sinn

Portal Statistik Schweiz – Sozialhilfe

Portal Statistik Schweiz – Bereich 13: Soziale Sicherheit

 

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